teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
Teilnahmebedingungen:
Mit der Anmeldung akzeptieren die Fahrerinnen stellvertretend für das ganze Team nachfolgende Bedingungen für ihre Teilnahme an der 18. OCC Jungfrau-Rallye am 25./26. August 2023:
Fahrerin/Navigator/-in
Am Steuer sind ausschließlich weibliche Personen zugelassen, die im Besitz eines gültigen Führerausweises sind. Als Copilot/Navigator dürfen auch männliche Personen agieren.
Fahrzeuge
Teilnahmeberechtigt sind Personenwagen bis einschließlich Baujahr 1992. Die Fahrzeuge sind ordentlich zum Strassenverkehr zugelassen oder mit Garagen- resp. Händlerschildern oder mit Tagesschildern versehen.
Nenngeld
Die Bezahlung des Nenngeldes erfolgt in zwei Schritten. Damit die Anmeldung akzeptiert wird, ist zuerst eine Reservationsgebühr in der Höhe von CHF 180.- fällig. Diese Reservationsgebühr ist nicht erstattbar. Im Lauf des Frühjahrs 2021 wird der Restbetrag von CHF 800.- pro Team in Rechnung gestellt.
Absage/Verschiebung der Rallye seitens Veranstalter
Sofern die Durchführung der Rallye am 25./26. August 2023 aufgrund behördlicher Vorgaben nicht erlaubt ist (z.B. allgemeines Veranstaltungsverbot), wird die Rallye auf das letzte Augustwochenende 2024 verschoben. In diesem Fall bleibt die Anmeldung bestehen, das teilweise oder vollumfänglich bezahlte Nenngeld wird auf 2024 übertragen.
Absage der Rallye seitens Teilnehmer und Rückerstattung
Sofern die Rallye stattfindet, ein Team aber von sich aus die Teilnahme absagt, gilt folgende Regelung:
Datenschutz
Die Daten der Teams bleiben innerhalb der Rallyeorganisation inkl. dem Organisationspartner OCC und werden ausserhalb der Organisation und OCC nicht weitergegeben. Die Teams akzeptieren folgende Ausnahmen:
Preise
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Preis.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Thun.
Haftungsausschluss und Verhaltensregeln an der Rallye
Die Fahrerin erklärt sich im Namen des Teams mit den nachfolgenden Punkten einverstanden:
Mit der Anmeldung akzeptieren die Fahrerinnen stellvertretend für das ganze Team nachfolgende Bedingungen für ihre Teilnahme an der 18. OCC Jungfrau-Rallye am 25./26. August 2023:
Fahrerin/Navigator/-in
Am Steuer sind ausschließlich weibliche Personen zugelassen, die im Besitz eines gültigen Führerausweises sind. Als Copilot/Navigator dürfen auch männliche Personen agieren.
Fahrzeuge
Teilnahmeberechtigt sind Personenwagen bis einschließlich Baujahr 1992. Die Fahrzeuge sind ordentlich zum Strassenverkehr zugelassen oder mit Garagen- resp. Händlerschildern oder mit Tagesschildern versehen.
Nenngeld
Die Bezahlung des Nenngeldes erfolgt in zwei Schritten. Damit die Anmeldung akzeptiert wird, ist zuerst eine Reservationsgebühr in der Höhe von CHF 180.- fällig. Diese Reservationsgebühr ist nicht erstattbar. Im Lauf des Frühjahrs 2021 wird der Restbetrag von CHF 800.- pro Team in Rechnung gestellt.
Absage/Verschiebung der Rallye seitens Veranstalter
Sofern die Durchführung der Rallye am 25./26. August 2023 aufgrund behördlicher Vorgaben nicht erlaubt ist (z.B. allgemeines Veranstaltungsverbot), wird die Rallye auf das letzte Augustwochenende 2024 verschoben. In diesem Fall bleibt die Anmeldung bestehen, das teilweise oder vollumfänglich bezahlte Nenngeld wird auf 2024 übertragen.
Absage der Rallye seitens Teilnehmer und Rückerstattung
Sofern die Rallye stattfindet, ein Team aber von sich aus die Teilnahme absagt, gilt folgende Regelung:
- Reservationsgebühren werden in keinem Fall rückerstattet
- bezahlte Restbeträge: Bei einer Absage bis 30. Juni 2023 wird 75% des bezahlten Restbetrages zurückerstattet (CHF 600). Bei einer Absage bis 31. Juli 2023 wird 50% des bezahlten Restbetrages zurückerstattet (CHF 400.-). Bei einer Absage ab 1. August 2023 ist keine Rückerstattung möglich. Dies gilt ungeachtet der Frage, ob eine Warteliste besteht.
Datenschutz
Die Daten der Teams bleiben innerhalb der Rallyeorganisation inkl. dem Organisationspartner OCC und werden ausserhalb der Organisation und OCC nicht weitergegeben. Die Teams akzeptieren folgende Ausnahmen:
- Auf den Startlisten, welche im Internet publiziert und beim Check-in abgegeben werden, werden die Nachnamen der Teammitglieder, ihr Herkunftsland sowie Marke, Modell und Baujahr ihres Autos angegeben.
- Auf den Ranglisten, welche nach der Rallye ausgehängt oder im Internet publiziert werden, werden die Nachnamen der Teammitglieder, ihr Herkunftsland, Marke, Modell und Baujahr ihres Autos und gegebenenfalls Rang und Punktezahl angegeben.
- Auf Fotos, die im Internet oder in Drucksachen publiziert werden, ist es möglich, dass das Kennzeichen des Autos sichtbar ist.
Preise
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Preis.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Thun.
Haftungsausschluss und Verhaltensregeln an der Rallye
Die Fahrerin erklärt sich im Namen des Teams mit den nachfolgenden Punkten einverstanden:
- Der Veranstalter, Jungfrau-Rallye Organisation, Claudine & Mark Siegenthaler, Burgistein, (nachstehend "Veranstalter" genannt) haftet nicht für durch die Teilnahme während der Jungfrau-Rallye entstehende Unfälle oder Schäden jedwelcher Art.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zu einer sicheren und rücksichtsvollen Fahrweise. Sie verpflichten sich, ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und übermässige Immissionen (Lärm, Abgase, Belästigung von Zuschauern oder anderen Verkehrsteilnehmern) zu vermeiden. Ebenso verpflichten sie sich zur Vermeidung von Landschäden oder von Beschädigungen der Infrastruktur. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Bussen oder andere Sanktionen, die aus Nichtbeachtung dieser Regeln resultieren.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass bei der OCC Jungfrau-Rallye in keiner Weise auf eine erhöhte Geschwindigkeit gedrängt oder Fahrmanöver verlangt werden, die der geltenden Strassenverkehrsgesetzgebung nicht entsprechen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, die Sicherheit immer und überall über das Abschneiden bei der Punktewertung zu stellen. Der geltenden Strassenverkehrsgesetzgebung ist immer und überall Folge zu leisten. Mit Fahrverbot belegte Strassen dürfen nur befahren werden, wenn dies aufgrund einer Ausnahmegenehmigung im Roadbook vermerkt ist. Der Veranstalter haftet nicht für Bussen oder andere Sanktionen, die aus Nichtbeachtung dieser Regeln resultieren.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus Natur- oder Elementarereignissen (Wild, Steinschlag, Hagel, Überschwemmungen, Feuer o.ä.).
- Die vorgegebene Route bei der OCC Jungfrau-Rallye führt über Strassen und Wege, die für normal dimensionierte Autos geeignet sind. Im Zweifelsfall (z.B. bei Engstellen oder Kreuzungsmanövern mit entgegenkommendem Verkehr) sollte der/die Navigator/-in aussteigen und die Platzverhältnisse im Auge behalten. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch unvorsichtiges oder unsorgfältiges Manövrieren, durch zu geringe Bodenfreiheit oder zu grosse Dimensionen (Länge, Breite, Höhe) des Fahrzeuges entstehen.
- Auch bei Hilfestellung oder Zeichen durch das Organisationspersonal (z.B. beim Einparken oder Ausfahren von Parkplätzen) hat sich die Fahrerin in eigener Verantwortung davon zu überzeugen, dass der Weg frei ist, der flüssige Verkehr nicht behindert wird und keine Hindernisse berührt oder beschädigt werden können. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus Nichtbeachten dieser Regel resultieren.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuell im Roadbook enthaltene Fehler. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nicht berechtigt, diesbezüglich gegenüber dem Veranstalter oder einer dritten Person Ansprüche geltend zu machen.
- An den Fahrzeugen anzubringende Schilder und Kleber wurden so hergestellt, dass im Normalfall weder beim Aufkleben noch beim Entfernen Schäden an den Fahrzeugen entstehen können. Im Zweifelsfall muss das Team das Aufbringen von Klebern und/oder Schildern unterlassen und den Veranstalter informieren. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch die Befestigung der Schilder/Kleber resultieren. Ferner sind die Schilder so anzubringen, dass die Kennzeichen dadurch nicht verdeckt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Bussen und andere Sanktionen, die aus Nichtbeachtung dieser Regel resultieren.